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Mietbedingungen/AGB

Allgemein:

Falls es sich bei dem Mietzeitraum um ein Wochenende handelt, so gilt der Preis von Freitag 7:00 Uhr bis Montag 20:00 Uhr. Sie können den Artikel also auch schon am Freitag abholen, ggf. ist eine Abholung auch schon am Do. ohne Aufpreis möglich, bitte teilen Sie uns spätestens zwei Tage vorher mit, wann Sie den Artikel abholen wollen, falls möglich mit Uhrzeit, damit ggf. eine Einweisung für das Gerät möglich ist. Der Mietpreis ist bei Abholung zu entrichten, eine Kaution ist nicht zu hinterlegen. Die Abholadresse ist Recknitzstr. 7, 38120 Braunschweig, Telefon: 05304/901405 oder 0160/6724410

Nutzungsvereinbarung

 

 

zwischen

 

_________________________________________________________

– im Folgenden „Vermieter“ genannt –

 

und

 

_________________________________________________________

 

 – im Folgenden „Mieter“ genannt –

 

§ 1     Mietsache

         Gegenstand der Nutzungsvereinbarung ist die Vermietung eines/einer ___________________

         ____________________________________________________________________________

         für den Zeitraum vom _______________________ bis ______________________ .

                                                    (Angabe des Datums, ggf. der Uhrzeit)

§ 2     Mietzins

         Der Mietzins beträgt pro Wochenende/Tag/Woche/Monat ____________ EUR, insgesamt also ___________ EUR. Hierin ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von __________ EUR enthalten. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten.

 

§ 3     Kaution

(1) Eine Kaution ist zur Zeit nicht zu hinterlegen.

§ 4     Pflichten des Mieters

(1)     Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

(2)     Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

(3)     Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet er Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.

 (4)    Eine Untervermietung muss vorher angekündigt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

§ 5     Pflichten des Vermieters

(1)     Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

(2)     Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

§ 6     Vertragslaufzeit

         Der Vertrag wird auf die in § 1 bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 7     Salvatorische Klausel

         Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

___________________, den ___________                 ___________________, den ___________

 

 

      __________________________                                    _________________________

                           (Vermieter)                                                                                               (Mieter)